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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
EHEVERTRAG
IN THAILAND
EHEVERTRAG VOR DER HEIRAT
Im Gegensatz zum deutschen Recht ist ein schriftlicher Ehevertrag vor der standesamtlichen Trauung in Thailand abzuschliessen und wird bei der Heirat in das Heiratsregister eingetragen!
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Folgende Dokumente sind vor der Trauung mit zu bringen.
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Von einem Rechtsanwalt in Thailand erstellter Ehevertrag in thailändischer und englischer Sprache und in dreifacher Ausfertigung, jeweils für die Braut, den Bräutigam und den Standesbeamten!
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Eine einfache Ausweiskopie des zugelassenen Rechtsanwalts
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Zwei verwandschaftliche Zeugen der Braut sind in diesem Fall zwingend erforderlich!
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Originale Reisepässe der Eheschließenden und ID-Ausweis der Braut
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ggf. Namensänderung(en) und Scheidungsregister, Hausregister der Braut u.a.
KONSULARBESCHEINIGUNG
Persönliche Abholung der Konsularbescheinigung in der deutschen Botschaft in Bangkok!
PASSÜBERSETZUNG
Die Übersetzung Ihrer Passkopie ist bei Abholung der Konsularbescheinigung mitzubeglaubigen!
AUSSENMINISTERIUM
Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung und der beglaubigten Passübersetzung
EHESCHLIESSUNG