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Unterzeichnen eines Vertrages

EHEVERTRAG

IN THAILAND

EHEVERTRAG VOR DER HEIRAT

Im Gegensatz zum deutschen Recht ist ein schriftlicher Ehevertrag vor der standesamtlichen Trauung in Thailand abzuschliessen und wird bei der Heirat in das Heiratsregister eingetragen!  

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Folgende Dokumente sind vor der Trauung mit zu bringen. 

  • Von einem Rechtsanwalt in Thailand erstellter Ehevertrag in thailändischer und englischer Sprache und in dreifacher Ausfertigung, jeweils für die Braut, den Bräutigam und den Standesbeamten!

  • Eine einfache Ausweiskopie des zugelassenen Rechtsanwalts

  • Zwei verwandschaftliche Zeugen der Braut sind in diesem Fall zwingend erforderlich! 

  • Originale Reisepässe der Eheschließenden und ID-Ausweis der Braut

  • ggf. Namensänderung(en) und Scheidungsregister, Hausregister der Braut u.a.

KONSULARBESCHEINIGUNG

Persönliche Abholung der Konsularbescheinigung in der deutschen Botschaft in Bangkok!

PASSÜBERSETZUNG

Die Übersetzung Ihrer Passkopie ist bei Abholung der Konsularbescheinigung mitzubeglaubigen!

AUSSENMINISTERIUM

Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung und der beglaubigten Passübersetzung 

EHESCHLIESSUNG

Mit diesen Unterlagen können Sie nun in jedem thailändischen Standesamt endlich heiraten!
Im Besprechungsraum

dolmetscher

Falls der Bräutigam der thailändischen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, wird generell ein erfahrener Dolmetscher bei der Trauung hinzugezogen!

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