DEUTSCH
ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
UNSER SERVICE
Grundsätzlich ist die Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes aus der deutsch-thailändischen Ehe bei einer der thailändischen Auslandsvertretungen in Deutschland anzuzeigen. Die Eltern haben auch die Möglichkeit, die Geburtsanzeige in Thailand vorzunehmen.
EINREICHSERVICE
TERMINBUCHUNG
EXPRESSVERSAND
Damit das Kind die 13-stelligen Personenkennziffer erhalten kann, ist ein Antrag auf Geburtsanzeige beim zuständigen Bezirksamt einzureichen. Wenn alles gut läuft, wird das Kind in das Hausregister (das blaue Hausheft) aufgenommmen und bekommt dann einen thailändischen Personalausweis.
Somit ist das Kind offziell auch thailändische(r) Staatsangehörige(r) und kann anschließend einen thailändischen Reisepass beantragen.
WICHTIGER HINWEIS!
Durch die Vorlage deutscher Geburtsurkunde ist eine eventuelle Rückfrage bei der thailändischen Botschaft in Berlin möglich. Die Rückfrage erfolgt über das thailändische Aussenministerium in Bangkok und beansprucht daher viel Zeit!
Preise
SERVICE FÜR DEUTSCHE GEBURTSURKUNDE
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Terminbuchung bei der Botschaft in Bangkok
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Übersetzung der deutschen Geburtsurkunde und Einreichung zwecks Beglaubigung bei der Botschaft
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Einreichung zwecks Überbeglaubigung beim Aussenministerium
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Insklusive Gebühren+Versand EMS
5.500,- THB
UNTERLAGEN
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Eine deutsche Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtseintrag im Original!
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Passkopie des Kindes mit Beglaubigung durch die deutsche Botschaft Überbeglaubigung durch das Aussenministerium
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Eine Kopie des thailändischen Personalausweises der Kindesmutter
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Jeweils eine Passkopie des/r Kindeseltern
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ggf. eine Kopie der Heiratsurkunde der Kindeseltern
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ggf. Sterbeurkunde eines Elternteils