top of page
Reisen in Deutschland

EHESCHLIESSUNG

IN DEUTSCHLAND

DER WEG ZUR EHESCHLIESSUNG

Bei uns erhalten Sie einwandfreie beglaubigte Übersetzungen für die Eheschließung in Deutschland. Sie können gerne Ihre thailändischen Heiratsunterlagen nur übersetzen lassen oder unser Paketangebot in Anspruch nehmen.

VORBEREITUNG DER UNTERLAGEN

Unterlagen des/der thailändischen Verlobten

NEU!
Laminierte Dokumente können für die Legalisation nicht mehr verwendet werden! 

  • Beglaubigte thailändische Reisepasskopie

  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsorts- oder Geburtsbescheinigung

  • Hausregisterauszug (Thor. Ror. 14/1) oder das blaue Hausbuch

  • Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

  • Bescheinigung vom Zentralregister in Bangkok (nicht älter als 6 Monate)

  • ggf. Namensänderungsurkunde(n) 

 

Bei Geschiedenen oder Verwitweten werden weitere Papiere benötigt:

  • Heiratsregister (Kor.Ror. 2) doppelseitig (alle Vorehen!)

  • Scheidungsurkunde (Kor.Ror. 7) (alle Vorehen!)

  • Scheidungsregister (Kor.Ror. 6) doppelseitig (alle Vorehen!)

  • ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

 

Bei der Eheschließung in Deutschland, zusätzlich:

  • Ausgefüllte beglaubigte Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung

 

Bei Geschiedenen, zusätzlich:

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG

HEIRATEN VOR DEM STANDESAMT IN DEUTSCHLAND

 1. PHASE: 

  • Übersetzung der Heiratspapiere der thailändischen Verlobten

  • Legalisation der Heiratspapiere durch die deutsche Botschaft in Bangkok

  • Die Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung und der Reisepass der thailändischen Verlobten sind von der Botschaft in Bangkok zu beglaubigen.

  • Versand der legalisierten Dokumente an den deutschen Verlobten nach Deutschland

 

2. PHASE: 

  • Einreichung der legalisierten Dokumente, der beglaubigten Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung und der beglaubigten Reisepasskopie der thailändischen Verlobten beim Standesamt in Deutschland. 

  • Diese Unterlagen werden zwecks Überprüfung an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet. Das Verfahren kann bis zu 6 Wochen oder länger dauern. 

  • Ist Ihre thailändische Verlobte geschieden, so muss gleichzeitig die thailändische einvernehmliche Privatscheidung auch von dem zuständigen OLG anerkannt werden. Das Überprüfungsverfahren kann bis zu 8 Wochen dauern.

 

3. PHASE: 

  • Nach Überprüfungsverfahren durch das OLG werden die gesamten Dokumente an das Standesamt zurückgeschickt.

  • Lassen Sie eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung nach §13 Abs. 4 PStG ausstellen.

  • Diese Bescheinigung ist im Original an Ihre thailändische Verlobten nach Thailand zu schicken, damit sie in Zusammenhang mit dem Sprachnachweis Zertifikat A1 das Heiratsvisum beantragen kann. 

 

4. PHASE: 

  • Für die Beantragung eines Heiratsvisums ist eine Online-Terminbuchung über die Webseite der deutschen Botschaft erforderlich. 

  • Der gestellte Antrag wird an das zuständige Ausländeramt des deutschen Verlobten weitergeleitet. Der deutsche Verlobte wird schriftlich aufgefordert, seine Unterlagen umgehend einzureichen, wie zum Beispiel seinen Verdienstnachweis und Wohnnungsnachsweis u.a.

  • Bestehen keine Bedenken über die Ernsthaftigkeit der Eheschließung, so wird die Visumserteilung an die Botschaft elektronisch übermittelt.

  • Ihre thailändische Verlobte wird von der Visastelle telefonisch benachrichtigt, sobald das Visum abholbereit ist.

Servicepaket für die heiRat in deutschland

Wenn Sie unser Servicepaket in Anspruch nehmen, kümmern wir uns um den gesamten Ablauf des Heiratsprozesses bis zur Erteilung des Heiratsvisums.

Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:

  • Übersetzung der Heiratspapiere

  • Legalisationsgebühren der eingereichten Dokumente

  • Einreich- und Abholservice der Unterlagen bei der Botschaft 

  • Beschaffung der Bescheinigung beim Zentralregister 

  • Ausfüllservice: Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung 

  • Bei Geschiedenen: Ausfüllservice des Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen 

  • Online - Terminbuchung

  • Ausfüllservice beim Visumantrag 

  • Unterlagensortierung 

WAS GEHÖRT ALLES ZUm PAKET

ÜBERSETZUNGEN

VOLLMACHT

EINREICHSERVICE

VERSAND NACH DE

LEGALISATION

HEIRATSVISUM

WAS DER KUnDE selbst bezahlt

VOLLMACHT

für die Anmeldung der Eheschließung 

Der Kunde zahlt selbst folgende Gebühren direkt in der Botschaft:

  1. Unterschriftsbeglaubigung (Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland) ca. 2000.- THB

  2. Beglaubigung der thailändischen Reisepasskopie ca. 980.- THB (1 und 2 gleichzeitig am gleichen Tag)

Der Kunde zahlt selbst folgende Gebühren direkt bei VFS Chamchuri:

  1. Gebühr für nationale Visa ca. 3000.- THB

  2. VFS-Bearbeitungsservice ca. 1400.- THB

EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG

zum Familienstand

Für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in der Botschaft ist eine Terminbuchung durch Ausfüllen des Kontaktformulars in der Webseite der Botschaft erforderlich!

VISUMERTEILUNG

Es ist schwer einzuschätzen, eine genaue Wartezeit zu bestimmen, wann ein Visum erteilt wird. Nach Angaben der deutschen Botschaft in Bangkok kann die Wartezeit bis zu 2 Monaten oder länger dauern! 

VISUM IST ERTEILT!
WIE GEHT ES WEITER?

  1. Flugreservierung (Hinflug)

  2. Reisekrankenversicherung für 3 Monate 
    ab Einreisedatum nach Deutschland!

  3. Bei Verheirateten Reisekrankenversicherung nicht erforderlich!  

Sie werden von der Visastelle telefonisch oder per Mail benachrichtigt, sobald das Visum erteilt ist. 

  • Nach Erhalt der o.g. Unterlagen beträgt die voraussichtliche Bearbeitungsdauer für die Visumausstellung ca. 3 Werktage

  • Die Rückgabe des Passes erfolgt durch VFS Global und wird über den Kurierdienstleiter THAILAND POST per EMS an Sie geliefert.

  • Lieferstatus bitte unter https://track.thailandpost.co.th prüfen! Die EMS-Sendungsnummer haben Sie am Tag der Visumbeantragung bereits erhalten (Siehe Quittungsbeleg)!

  • Prüfen Sie bitte umgehend alle Angaben auf dem Visumsetikett nach Erhalt Ihres Reisepasses!

bottom of page