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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
LEGALISATION
VON THAILÄNDISCHEN DOKUMENTEN
DAUER DER LEGALISATION
Bei der Legalisation thailändischer Dokumente handelt es sich um eine Echtheitsprüfung, die von den ausstellenden Behörden in Thailand bestätigt werden müssen.
ÜBERSETZUNGEN
HEIRATSDOKUMENTE
EINREICHSERVICE
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EXPRESSVERSAND
PER DHL
DAUER DER LEGALISATION
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Generell dauert das Legalisationsverfahren 6 bis 8 Wochen!
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Das Legalisationsverfahren kann in einigen Fällen auch innerhalb einer Woche abgeschlossen werden.
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Die Legalisationsstelle bittet alle, von der telefonischen Nachfrage Abstand zu halten.
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Legalisationsgebühr beträgt ca. 1.300,- THB pro Dokument!
ABGABE DER UNTERLAGEN
Die Heiratsunterlagen sind bei der Legalisation in der Botschaft im Original oder in beglaubigter Form abzugeben, wobei eine Terminbunchung erforderlich ist. Die Legalisationsgebühr ist am Schalter in bar sofort zu entrichten.
Achtung! Laminierte Dokumente können von der Botschaft nicht mehr legalisiert werden! Solche Dokumente sind neu beim zuständigen Bezirksamt zu beschaffen!
Englischsprachige Dokumente können nicht verwendet werden!
Familienname mit dem Anfangsbuchstaben:
A bis K: Schalter 4
L bis R: Schalter 5
S bis Z: Schalter 6
Sollte das Legalisationsverfahren in einigen Fällen viel zu lange als erwartet dauern, kann der Kunde sich an die zuständige thailändische Behörde telefonisch oder persönlich wenden.
Oft liegt es an thailändischen Behörden, die auf das Schreiben der Botschaft nicht sofort reagiert haben. Dadurch kommt es zur Verzögerung des Legalisationsverfahrens!
Aus Datenschutzgründen können wir bei thailändischen Behörden (Bezirk oder Stadtverwaltung u.a.) keine personenbezogenen Informationen für Sie einholen.
Es kann vorkommen, dass das Gericht oder das Standesamt in Deutschland Fragen bezüglich der Legalisation von bestimmten Dokumenten hat, vor allem bei dem Auszug der thailändischen Geburtsurkunde.
Leider gibt es oft Fälle, die nur die Legalisationsabteilung der Botschaft dem zuständigen Gericht oder Standesamt in Deutschland die Problemfälle per E-Mail selbst erklären muss und nicht durch das Übersetzungsbüro!
WIE WIR UND DIE BOTSCHAFT ARBEITEN
Da wir ja fast täglich in der Botschaft sind, müssen wir keine telefonische Sachstandsanfrage machen. Die Botschaftsangestellte gibt uns die legalisierten Dokumente sofort zurück, wenn Ihre Dokumente fertig sind!
ZENTRALREGISTER
Da das Zentralregisteramt in Bangkok über kein eigenes Amtssiegel verfügt, wie bei Bezirksämtern der Fall ist, wird die Bescheinigung über die Durchsuchung der Vorehe(n) nur in beglaubigter Form ausgestellt!
PROBLEMFÄLLE
Nicht alle Dokumente sind immer einwandfrei, insbesondere die Geburtsurkunde älterer Jahrgänge, da deren Inhalt oft unleserlich sind. Dies kann eventuell dazu führen, dass eine Geburtsbescheinigung als Ersatz ausgestellt werden muss.
WAS VIELE FALSCH DENKEN
Vergleichen Sie niemals Ihre Dokumente mit den Ihrer Freunden, selbst wenn es bei Ihnen zu lange dauert! Schließlich sind die Dokumente von unterschiedlichen Orten ausgestellt und hängen auch von anderen Faktoren ab!
VOLLMACHT
für die Anmeldung der Eheschliessung in Deutschland
Damit Sie (Verloebter) die Heiratsdokumente beim Standesamt zwecks Anmeldung der Eheschliessung in Deutschland einreichen können, muss Ihre thailändische Verlobte diese Vollmacht in der deutschen Botschaft beglaubigen lassen! Eine Terminbuchung zwecks Unterschriftsbeglaubigung in der Botschaft (Schalter 14) ist erforderlich!
Der Inhalt dieser Vollmacht ist vorher von einem ermächtigten Dolmetscher/Übersetzer für die thailändische Sprache zu beglaubigen!