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REGISTRIERUNG DER EHE

IN THAILAND

UNSER SERVICE

One-Stop-Service

Die folgenden Abläufe beziehen sich lediglich auf unsere Dienstleistungen: Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde und deren Beglaubigung/ Überbeglaubigung bei der deutschen Botschaft und beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok mit Versand per EMS an die thailändische Anschrift der Urkundeninhaberin. 

01

ÜBERSETZUNG

der Eheurkunde oder der internationalen Heiratsurkunde:

  1. Bringen Sie bitte Ihre deutsche Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original mit oder Sie senden uns die Unterlagen zur Vorbereitung per Einschreiben 1 - 2 Monate im Voraus zu. 

  2. Eine Reisepasskopie der thailändischen Ehepartnerin und des Ehegatten

  3. Eine Kopie des thailändischen ID-Ausweises

  4. Vollmacht nicht erforderlich!

BEGLAUBIGUNG

bei der deutschen Botschaft in Bangkok:

  1. Terminbuchung! 

  2. Einreichung der Übersetzung der Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde zwecks Beglaubigung bei der deutschen Botschaft

  3. Bearbeitungsdauer: 1 Tag 

02

03

ÜBERBEGLAUBIGUNG

beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok:

  1. Terminbuchung!

  2. Einreichung der beglaubigten Übersetzung der Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde zwecks Überbeglaubigung beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok

  3. Versand an die thailändische Anschrift der Ehepartnerin

  4. Bearbeitungsdauer 2 Tage

REGISTRIERUNG DER EHE

beim thailändischen Bezirksamt der thailändischen Ehepartnerin:

  1. Einreichung der Übersetzung der Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde beim Bezirksamt der Ehepartnerin, um die Ehe zu registrieren.

  2. Das Bezirksamt stellt das Familienstandsregister Khor. Ror. 22 über die Eheschließung, eine neue ID-Karte, eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5) für sie aus.

  3. Danach kann sie einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen.

04

WICHTIGER HINWEIS!

Die Registrierung der Ehe ist von der Urkundeninhaberin in ihrem Wohnort selbst durchzuführen. Sollte Ihr Bezirksamt hartknäckig eine Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten verlangen, handelt es sich hier um eine Unwissenheit des dortigen Beamten!

Denn, bei der Registrierung der Ehe bedarf es
keiner zusätzlichen Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten! Wenn solche unglückliche Situation eintritt, fordern Sie bitte Ihre ganzen Unterlagen stillschweigend zurück und gehen zu einem anderen Bezirksamt hin, wo es kein derartiges Problem gibt.

Nach der erfolgreichen Registrierung der Ehe bekommen Sie dann das
Familienstandsregister (Khor. Ror. 22) ausgestellt. Mit diesem Dokument gehen Sie erneut zum Bezirksamt Ihres Wohnor
tes und beantragen nun eine neue ID!  

Die Registrierung der Ehe kann landesweit in jedem Bezirksamt in Thailand vorgenommen werden. Allerdings kann nur ein neuer Personalausweis im Bezirkamt beantragt werden, in dem die Urkundeninhaberin ihren Wohnsitz hat.
 

Bei ausländischen Familiennamen mit Umlauten wie Ü, Ö und Ä oder bei dem speziellen konsonanten ß ist zu beachten, dass die Umlauten (Ü=UE, Ö=OE und Ä=AE oder ß=SS) im thailändischen Reisepass richtig übertragen werden, wie z.B. 

MÜLLER = MUELLER und nicht MULLER! 
WÖRMANN = WOERMANN und nicht WORMANN! 
HÄßLER = HAESSLER und nicht HASSLER! 

NAMENSSCHREIBWEISE

Sollte der Kunde den Wunsch haben, die thailändische Namensschreibweise selbst festzulegen, teilen Sie uns bitte vor dem Auftrag rechtzeitig mit!.

 

Das gilt auch für die bereits vorhandene Namensschreibweise auf THAI in den bisherigen amtlichen Dokumenten wie zum Beispiel in der Geburtsurkunde Ihres Kindes oder im gelben Hausbuch in Thailand u.a.

 

Ansonstens werden wir die Namensschreibweise auf THAI für Sie festlegen!  

Bahnschienen

REGISTRIERUNG DER EHE IN THAILAND

Wir können auch nach dem obigen Ablauf Ihre in Deutschland oder Dänemark geschlossene Ehe für Sie registrieren lassen, damit das Familienstandsregister Khor. Ror. 22 über die Eheschließung ausgestellt werden kann. 

 

Dieser Service ist extra zu bezahlen!

Euro Bill

Preise

5.500,- THB 

Was wir alles für Sie erledigen:

  • Übersetzung der Heiratsurkunde durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok 

  • Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der deutschen Botschaft und beim thailändischen Aussenministeriums in Bangkok

  • Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!

WICHTIGER HINWEIS

SIE SIND SELBST HIER!
Beglaubigung in Thailand

Wenn Sie selbst nach Thailand kommen können, ist der behördliche Ablauf zur Registrierung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand einfacher, zeit- und kostensparender und richtet sich nach den Vorschriften der deutschen Botschaft in Bangkok:

  • Einfach Ihre deutsche Eheurkunde oder die internationale Heiratsurkunde im Original mitbringen, ohne Vorbeglaubigung durch die Bezirksregierung, die thailändische Botschaft in Berlin oder das thailändische Generalkonsulat in Frankfurt!

  • Diese Vorgehensweise ist nur für Kunden geeignet, die ihre Namensänderung in Thailand selbst erledigen können!

PASSBEANTRAGUNG
vor der Ausreise

Viele von Ihnen machen sich nach Erhalt eines neuen thailändischen Reisepasses sorgen, ob sie eventuelle Probleme bei der Ausreise am Flughafen haben könnten. Sie bekommen auf alle Fälle den alten Reisepass zurück und können beide Pässe am Check-In-Schalter vorlegen, da sich in einigen Fällen der Aufkleber des Aufenhaltstitels im alten Reisepass befindet oder einfach Ihre gültige Aufenthaltstikel-Karte vorzeigen! 

 

Heutzutage wird die alte Reisepass-Nr. auf der Seite 3 des neuen Reisepasses automatisch eingetragen! 

 

Sollten Sie aus zeitlichen Gründen keinen neuen Reisepass beantragen können, ist es wichtig, zumindest den thailändischen Personalausweis mit dem neuen Namen zu erneuern. Den neuen Pass können Sie später bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder München beantragen.

Den Haag

HEIRATEN IN DÄNEMARK

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