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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
MELDUNG EINES STERBEFALLS
Ist ein/e Ehepartner/in in Deutschland gestorben, benötigt man für die Meldung eines Sterbefalls beim thailändischen Bezirksamt eine deutsche Sterbeurkunde im Original! Die Beglaubigung der Sterbeurkunde bei der Botschaft und beim Aussenministerium in Bangkok sind erforderlich!
EINREICHSERVICE
TERMINBUCHUNG
EXPRESSVERSAND
UNTERLAGEN
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Eine deutsche Sterbeurkunde oder ein Auszug aus dem Sterbeeintrag im Original!
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Eine Kopie des thailändischen Personalausweises und eine Passkopie des/r Verstorbenen
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ggf. eine Kopie der Heiratsurkunde
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