top of page
Kleine Füße

VATERSCHAFTSANERKENNUNG

IN DER BOTSCHAFT BANGKOK

EINREICHSERVICE

Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen für die Vaterschaftsanerkennung in der deutschen Botschaft in Bangkok. Die Unterlagen der Kindesmutter können zur Vorbereitung per Mail oder Line an uns gesandt werden.

01

Übersetzung

Dokumente der ledigen Kindesmutter:

  • Reisepass

  • Geburtsurkunde

  • Hausregisterauszug​

  • Ledigkeitsbescheinigung, nur erforderlich, wenn die Kindesmutter vor 1985 geboren ist!

  • Bescheinigung vom Zentralregisteramt in Bangkok (bei pränataler Anerkennung nur 1 Monat gültig!

  • ggf. Namensänderungen

Bei geschiedener Kindesmutter: zusätzlich

  • Heiratsregister Khor. Ror. 2

  • ​Scheidungsregister Khor. Ror. 6

  • Scheidungsurkunde Khor. Ror. 7

Ist das Kind bereits geboren: zusätzlich

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Hausregisterauszug

  • ggf. Namensänderungen 

 

Bei verheirateten Kindeseltern: zusätzlich

  • Heiratsurkunde Khor. Ror. 3

  • Heiratsregister Khor. Ror. 2

Bei Schwangeren: zusätzlich

  • Ärztliches Attest in englischer Sprache! Aus dem Attest muss hervorgehen: Voraussichtlicher Entbindungstermin und Angaben über die Schwangerschaftswoche!

Dokumente des Kindesvaters: 

  • Deutsche Geburtsurkunde im Original

  • Deutsche Reisepasskopie

  • Eintragung der Vaterschaft, ausgestellt vom Standesamt in der Gemeinde in Deutschland, wenn der Kindesvater am Tag des Beurkundungstermins nicht nach Bangkok kommen kann.

ÜBERSETZUNGEN

DOKUMENTE DER FRAU

EINREICHSERVICE

FÜR BEURKUNDUNGSTERMIN

VISUMANTRAG

ZUM FAMILIENACHZUG

Pränatale Vaterschaftsanerkennung

Wenn der werdende Vater bei der pränatalen Vaterschaftsanerkennung in der Botschaft nicht anwesend sein kann, muss er bei seiner Gemeinde oder beim Jugendamt die Vaterschaft eintragen lassen, dass er die Vaterschaft zu dem aus der Schwangerschaft seiner Lebenspartnerin zu erwartenden Kind anerkennt. Er muss dann seiner Lebenspartnerin die Bescheinigung über die Eintragung der Vaterschaft im Original nach Thailand zusenden!

Kommt er aber selbst zur Vaterschaftsanerkennung nach Thailand, entfällt die Beibringung der Eintragung der Vaterschaft von der oben genannten Behörde! Allerdings hat er
seine deutsche Geburtsurkunde im Original mitzubringen!

Aufgrund des derzeitigen Personalwechsels dieser Abteilung kann es zur Verzögerung der Terminvergabe kommen!

Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt

Wenn das Kind bereits in Thailand geboren ist, kann der Kindesvater auch bei seiner Gemeinde oder beim Jugendamt die Vaterschaft eintragen lassen, sofern er nicht selbst nach Thailand kommen kann. Er muss dann seiner Lebenspartnerin die Bescheinigung über die Eintragung der Vaterschaft im Original zusenden!

Kommt der Kindesvater jedoch persönlich nach Thailand, kann er mit der Kindesmutter und deren Kind die Vaterschaft in der Botschaft eintragen lassen
und gleichzeitig einen
Kinderreisepass für das Minderjährige beantragen!

Bitte beachten, dass wir keinen Einfluß auf die Vergabe des Beurkundungstermins haben. Warten Sie bitte solange, bis die Botschaft den besagten Termin per Mail bestätigt hat! 

Nach der Vaterschaftsanerkennung können Sie sofort ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Die Vorlage des Zertifikats A1 ist in diesem Fall nicht erforderlich! 

Ist das Kind bereits in Thailand geboren, so ist die thailändische Geburtsurkunde des Kindes vor der Visumbeantragung zu legalisieren! ​

Wenn Sie vor der Entbindung in Deutschland heiraten möchten, sind alle bei der Vaterschaftsanerkennung verwendeten Dokumente vorher zu legalisieren!

Nach der Vaterschaftsanerkennung ist eine Terminvereinbarung für die erstmalige Passbeantragung nach der Geburt per E-Mail: pass@bangk.diplo.de notwendig, nicht über das Terminbuchungssystem!  

Euro Bill

service

  • Eine beglaubigte Übersetzung kostet bei Standard-Dokumenten: 900.- THB

  • Beschaffung der Bescheinigung beim Zentralregister in Bangkok u.a.

  • Einreichung der Unterlagen bei der Botschaft zwecks Vorbereitung der Vaterschaftsanerkennung

  • Visumbeantragung zur Familienzusammenführung bei VFS Chamchuri Square 

WICHTIGER HINWEIS

GEBURT IN DEUTSCHLAND
Krankenkasse

Falls Sie und Ihre thailändische Freundin vorhaben, das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen, ist folgender Punkt zu beachten: Nach unserer Erfahrung mit den bisherigen Kunden werden die Entbindungskosten von der innerdeutschen Krankenkasse des anerkennenden Vaters nicht übernommen. Eine pränatale Anerkennung der Vaterschaft reicht nicht aus! Es wird daher empfohlen, die Ehe vor der Geburt in Deutschland zu schließen, damit die Entbindungskosten von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden können.

GEBURT IN THAILAND
Staatsangehörigkeit des Kindes

Ein in Thailand geborenes Kind erwirbt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn seine Mutter deutsche Staatsangehörige ist. Ist der Vater deutscher Staatsangehöriger, so bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann automatisch, wenn die Eltern bei Geburt miteinander verheiratet waren.

 

Sind die Eltern aber nicht miteinander verheiratet, ist vorher eine Anerkennnung der Vaterschaft durchzuführen, selbst wenn der Name des Vaters in die thailändische Geburtsurkunde eingetragen wurde. 

 

Haben die Eltern nach Geburt des Kindes geheiratet, erhält das Kind nur dann durch die Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eheschließung in Thailand erfolgt ist, das Kind im Heiratsprotokoll aufgeführt wird und der Ehemann auch als Vater in die thailändische Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde.

In allen anderen Fällen ist die Vaterschaftsanerkennung nach deutschem oder thailändischem Recht notwendig! Sollte der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren worden sein, erhält das Kind nur die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die​ Geburt des Kindes vor Vollendung des ersten Lebensjahres bei der Botschaft angezeigt wird.

NAMENSFÜHRUNG
des Neugeborenen

Bei der Beantragung eines deutschen Passes für das Neugeborene kommt das deutsche Recht bei der Namensführung des Kindes zur Anwendung.

 

Führen die miteinander verheirateten Eltern bei der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen, bekommt das Kind diesen Namen als Familiennamen.

Haben die miteinander verheirateten Eltern bei der Geburts des Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen, so muss vorher eine gesonannte Namenserklärung oder Geburtsanzeige für das Kind abgegeben werden.

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, führt das Kind nach deutschem Recht den Familiennamen der Mutter, selbst wenn ein anderer Name in der thailändischen Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde.

bottom of page